(betriebliche Altersversorgung)
Unser Angebot für betriebliche Altersversorgung
(Visual)
Im Hinblick auf das stetige Absinken des gesetzlichen Rentenniveaus nimmt die betriebliche Altersversorgung eine immer wichtigere Position ein. Der Gesetzgeber hat durch neue Förderungen den Weg für attraktive Betriebsrenten geöffnet. Früher war die betriebliche Altersversorgung meist eine rein freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Heute können Arbeitnehmer eine betriebliche Altersversorgung verlangen, wenn sie bereit sind, dafür auf Entgelt zu verzichten (Entgeltumwandlung).

Zu unterscheiden sind die nachfolgend genannten Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung:
Pensionszusage
Mit einer Pensionszusage verpflichtet sich der Arbeitgeber, dem Arbeitnehmer oder dessen versorgungsberechtigten Hinterbliebenen bei Eintritt des Versorgungsfalles eine vereinbarte Versorgung, z.B. Betriebsrente zu zahlen. Für die Erfüllung des Versprechens dürfen in der Bilanz Pensionsrückstellungen gebildet werden. Um im Leistungsfall über die erforderlichen Mittel zu verfügen, wird die Pensionszusage in der Regel durch eine Versicherung rückgedeckt. Die Finanzierung kann durch freiwillige Leistungen des Arbeitgebers oder über den steuerfreien Gehaltsverzicht des Mitarbeiters erfolgen.
Anmerkung:
Die Pensionszusage ist sinnvoll um höhere Versorgungen zu gestalten. Sie wird hauptsächlich gewählt, wenn die bilanziellen Auswirkungen durch die Rückstellungsbildung einen Nutzen bringen.
Impressum | Disclaimer