Unser Angebot für Produktionen
Hier sind Sie richtig, wenn Sie für Film, Funk und Fernsehen produzieren, als freier Kameramann arbeiten oder ein Tonstudio betreiben.
Versichert ist der Fall, dass durch die Filmproduktion schuldhaft oder unbeabsichtigt ein Feuerschaden an den gemieteten Büroräumen oder Ateliers verursacht wird und der Versicherungsnehmer dafür von Dritten in Regress genommen wird.
Beispiel:
Der Brand im Produktionsbüro konnte gelöscht werden. Die Firma, die über unserem Mandanten ihr Büro hat, hat große Schäden durch Verrußung erlitten. Deren Feuerversicherer trat zu nächst in Vorleistung und holte sich im Regress das Geld von unserem Mandanten zurück.