Versicherungsschutz bei juristischem Versäumnis im Bezug auf Urheber- und Persönlichkeits-Rechtsverletzungen oder Verleumdung u.ä. Erstattet werden die Kosten für die Abwehr unberechtigter Forderung oder der Haftpflichtschaden.
Diese Versicherung wird in der Regel verlangt, wenn die Filmrechte auf dem US- und Weltmarkt gehandelt werden sollen. Es werden jedoch nicht die Kosten erstattet, die aufgrund solcher Vorwürfe zu Verzögerungen oder Aufgabe der Produktion führen.
Beispiel:
Trotz sorgfältiger Recherche macht eine im Film protraitierte Person von ihrem Recht am eigenen Bild Gebrauch und stoppt die Dreharbeiten mittels einstweiliger Verfügung. Die Versicherung übernimmt die Kosten für die rechtliche Auseinandersetzung.