(Gesellschafter/Geschäftsführer)
Als Experten sind wir außerdem bei folgenden Problemstellungen behilflich:
(Visual)

·    Betriebliche Altersvorsorge über Zeitkontenmodelle
Arbeitszeitkonten können in Form von Zeit- oder Wertkonten geführt werden. Sie werden z.B. durch Überstunden, unverbrauchte Urlaubstage, Sonderzahlungen oder Entgeltumwandlung aufgebaut. Später kann der Anspruch in arbeitsfreie Zeit oder zu Rentenbeginn in eine betriebliche Altersversorgung umgewandelt werden. Für den Arbeitnehmer bieten sich Spareffekte bei Steuern und Sozialversicherung. Der Arbeitgeber profitiert von höherer Flexibilität bei Auslastungsschwankungen.  

·    Betriebliche Altersvorsorge bei Unternehmensverkauf oder Liquidation
Der Verkauf oder die Liquidation eines Unternehmens mit bestehenden Versorgungsverpflichtungen ist schwierig bis unmöglich. Wir zeigen Ihnen realisierbare Wege für die ausfinanzierte Übertragung von Versorgungs-verpflichtungen zum Vorteil aller Beteiligten.
 
·    Auflösung bzw. Verzicht auf bestehende Pensionszusagen
Die Auflösung oder der Verzicht wird meist aus bilanziellen oder wirtschaftlichen Gründen erwogen. Alternativ bietet sich zudem die Auslagerung der Verpflichtung an. Wir prüfen mit Ihnen den Sinn und die Machbarkeit der Optionen.
 
·    Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung mitarbeitender Ehegatten und Familienangehöriger
Häufig zahlen mitarbeitende Ehegatten/Familienangehörige regelmäßig Beiträge in die Renten- und Arbeitslosenversicherung ohne Anspruch auf Leistungen zu erwerben. Wir helfen bei der Einleitung der rechtsverbindlichen Klärung des Sozialversicherungsstatus. Neben der künftigen Rechtssicherheit  ergeben sich meist attraktive Rückerstattungsansprüche für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

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