Die Managerhaftung bedeutete das Einstehenmüssen von Vorständen, Geschäftsführern und Aufsichtsräten für pflichtwidrig von ihnen verursachte Schäden. Erschwerend kommt hinzu, dass Manager gesamtschuldnerisch haften, d.h. sie müssen auch für die Fehler ihrer Kollegen einstehen.
Dabei haftet der Manager mit seinem gesamten Privatvermögen und der Höhe nach unbegrenzt.
Soweit seine Gesellschaft betroffen ist (Innenhaftung), liegen die Schäden meist darin, dass dort finanzielle Verluste eingetreten sind.
Bei Dritten (Außenhaftung) können diese Schäden entstehen, wenn sie ihre Forderungen gegen das Unternehmen wegen dessen Insolvenz nicht mehr realisieren können oder in ihren absoluten Rechtsgütern verletzt sind.
Manager können sich vieles leisten. Nur keine Fehler!
Sie treffen weitreichende Entscheidungen. Die können wir Ihnen nicht abnehmen. Aber viele Risiken, die damit verbunden sind. Sie können Ihr berufliches Ansehen und Ihr Privatvermögen mit einer D&O schützen.
Beispiel:
Die Gesellschafter fordern von ihrem Geschäftsführer Schadenersatz, weil er versäumt hat staatliche Förderungen zu beantragen.
Dank der D&O wird das private Vermögen des Geschäftsführers geschont. Und die Bilanz der GmbH auch!